Presbyterium

"Verantwortung tragen, Leitung wahrnehmen, Gemeinde gestalten"; So charakterisiert sich unser Presbyterium, die ehrenamtliche Leitung der Gemeinde.

Was ist überhaupt ein „Presbyterium“?

Die evangelischen Kirchengemeinden in der EKiR (Evangelische Kirche im Rheinland) haben eine presbyterial-synodale Ordnung. In ihnen gilt ein „Aufbau von unten“: Das Fundament, auf dem alle Gremien ruhen, sind die Kirchengemeinden. Sie sind es, die die Zusammensetzung ihres Leitungsorgans, des Presbyteriums (von griech.: „presbyteros“= der/die Ältere) durch die Presbyteriumswahl bestimmen.

Vorsitzender des Presbyteriums ist Pfarrer Uwe Grieser.

Mitglieder des Presbyteriums sind:

  • die Pfarrerinnen und Pfarrer (die durch das Presbyterium in ihr Amt gewählt wurden),
  • die von der Gemeinde aus ihren Reihen für eine Amtszeit von vier Jahren gewählten Presbyterinnen und Presbyter
  • die gewählten Vertreter der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde.

Die Mitglieder eines Presbyteriums sind dabei nicht Interessenvertreter ihrer „Wählerinnen und Wähler“, sondern in ihren Entscheidungen allein dem Wort Gottes, ihrem Gewissen und dem Gemeinschaftsgeist verpflichtet. Im Presbyterium haben alle Mitglieder bei den Entscheidungen gleiche Stimmen, seien sie Laien oder Theologen, hauptamtlich oder ehrenamtlich Tätige. Wo solch vielfältige Sichtweisen zusammenkommen, ist es besonders wichtig, dass in den notwendigen Entscheidungsprozessen nicht bloß Mehrheiten erreicht, sondern Einmütigkeit erzielt wird. Das erfordert viel Bereitschaft zu gründlicher Beratung in engem Kontakt zur Gemeinde – und die Bereitschaft, auch jene Entscheidungen mitzutragen, die man sich selbst anders gewünscht hätte.

Wie wird man Mitglied im Presbyterium?

Presbyter/in wird man durch eine allgemeine Wahl aller stimmberechtigten Gemeindeglieder (ab der Konfirmation). Die Amtszeit beträgt seit der Wahl 2004 nur noch vier Jahre (bisher: acht Jahre). Voraussetzungen für eine Kandidatur für das Presbyterium sind die Gemeindezugehörigkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren.

Aufgabe des Presbyteriums ist es,…

  • das Gemeindekonzept zu erstellen und seine Umsetzung zu gewährleisten,
  • den Pfarrer oder die Pfarrerin zu wählen,
  • über die rechte Verkündigung des Wortes Gottes und die Erfüllung des missionarischen Auftrags der Gemeinde zu wachen,
  • die Ordnung, Zeit und Zahl der Gottesdienste festzusetzen und bei diesen mitzuwirken,
  • am Dialog der christlichen Kirchen teilzunehmen,
  • dafür zu sorgen, dass die diakonische Arbeit entsprechend den Bedürfnissen in der Gemeinde geleistet wird,
  • für die christliche Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu sorgen, sowohl in den eigenen Einrichtungen wie auch in Zusammenarbeit mit den Schulen,
  • die haupt- und nebenamtlich Tätigen in der Gemeinde zu berufen und deren Dienst zu regeln, zu beaufsichtigen und zu begleiten,
  • für den Unterhalt der Gebäude im Gemeindebesitz zu sorgen,
  • den Haushalt der Gemeinde mit einem derzeitigen Volumen von ca. 0,8 Mio. Euro zu verwalten,
  • die Gemeinde in den übergemeindlichen Gremien der Kirche wie auch in rechtlichen Dingen zu vertreten,
  • für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde zu sorgen und
  • ein buntes, gesellschaftlich engagiertes und kulturell anspruchsvolles Gemeindeleben zu fördern.

Auch wenn das natürlich in enger Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen der Gemeinde und des Bonner Gemeindeverbandes sowie den vielen Ehrenamtlichen geschieht, ist dies ein sehr weitreichender Auftrag, der den Presbyter/innen einiges abverlangt, ihnen aber auch viel zutraut und reichlich Gestaltungsmöglichkeiten gibt.

Am 18. Februar 2024 wurde das neue Presbyterium gewählt.

Hier finden Sie die Vorstellung der Kanditant:innen.

 

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